Reglement

  1. Die Allalin-Rennen werden in der Region zwischen Mittelallalin (3550 m) und Saas-Fee (1800 m)ausgetragen und gelten als die höchsten Gletscherabfahrten der Welt.
  2. Allein das OK der Allalin-Rennen entscheidet über allfällige Änderungen am vorliegenden Reglement.
  3. Die Streckenführung ist mit den bestehenden Pisten identisch und wird nicht speziell präpariert.
  4. Alle Tore auf der Rennstrecke müssen durchfahren werden.
  5. Auf dem Gletscher wird an unübersichtlichen Stellen, der Pistenrand mit Absperrmaterial, Fähnlein und dergleichen markiert (offizielle Streckenführung). Es darf nur innerhalb der markierten Strecke gefahren werden. Für Unfälle jeder Art ausserhalb der markierten Piste lehnt der Organisator der Allalin-Rennen jede Verantwortung ausdrücklich ab. Beim Verlassen der offiziellen Streckenführung wird der Rennfahrer disqualifiziert.
  6. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen und auf Sicht zu fahren. Im Übrigen gelten die allgemeinen FIS-Regeln, insbesondere FIS-Regel Nr. 2 (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise). Den Anweisungen der Streckenposten mit den Flaggen ist strikte Folge zu leisten.
  7. Es bleibt allein der Rennleitung vorbehalten, die Rennen aus Sicherheitsgründen wie Sichtverhältnisse, Schneemangel usw. zu verkürzen, zu verlegen, abzubrechen oder abzusagen. Für nicht ausgetragene Abfahrten wird den Teilnehmern ein Wertgutschein in Höhe von 50% des Startgeldes ausgestellt. Dies ausschliesslich während den Renntagen im Rennbüro. Eine Gutschrift (ebenfalls 50%) aufgrund von Krankheit oder Unfall wird nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ausgestellt.
    Diese Gutscheine können über unser Online-Anmeldeportal eingelöst werden und sind 5 Jahre lang gültig.
  8. Der Teilnehmer muss die Startzeit unbedingt einhalten. Die Startnummer ist während der ganzen Fahrt sichtbar zu tragen.
  9. Trainingsfahrten auf der Piste sind aus Sicherheitsgründen verboten. Informationen betreffend Trainingsmöglichkeiten werden im Rennbüro angeschlagen.
  10. Das Helmobligatorium gilt für alle TeilnehmerInnen und für alle Rennen.
  11. Bei den Plauschrennen (Plauschmannschaften) sind Rennanzüge verboten. Rennschluss (Zieleinfahrt) wird auf eine Stunde nach der effektiven letzten Startzeit festgelegt. Die Zeiten werden gemessen, jedoch nur die Kostüme prämiert.
  12. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich gegen Unfall zu versichern. Das OK lehnt bei Unfällen jede Haftung ausdrücklich ab. Es können keine Tagesversicherungen über den Organisator abgeschlossen werden.
  13. Die Allalin-Rennen (Alpin und Snowboard) werden in folgenden Kategorien ausgetragen:

    Sie + Er

    Damen und Herren ab dem 16. Altersjahr

    Mannschaften

    3 bis 5 Teilnehmer pro Mannschaft ab dem 18. Altersjahr

    Snowboardmannschaften 3 bis 5 Teilnehmer pro Mannschaft ab dem 16. Altersjahr

    Plauschmannschaften

    3 bis 5 Teilnehmer pro Mannschaft ab dem 16. Altersjahr

    Einzelrennen

    Damen I 18-35 Jahre

    Damen II 36 – 49 Jahre

    Ladies - Damen ab 50 Jahre

    Herren I 18-35 Jahre

    Herren II 36 – 49 Jahre

    Senioren I - Herren 50 – 59 Jahre

    Senioren II - Herren ab 60 Jahre

    Snowboard Herren ab dem 18. Altersjahr
    Snowboard Damen ab dem 18. Altersjahr
  14. Das Teilnehmerfeld der Allalin-Rennen ist beschränkt:

    Sie + Er

    300 Paare*

    Mannschaften

    180 Mannschaften Alpin/30 Snowboard

    Einzel

    1100 Alpin/100 Snowboard

    *Die Teilnehmer in der Kategorie Sie+Er als Snowboard und/oder in einer kombinierten Situation (Ski & Snowboard) werden aus Sicherheitsgründen nach allen Sie+Er Skifahrern starten.
  15. Das „Allalin“-Abzeichen wird nur an den Einzelrennen Damen/Herren abgegeben:
    Gold

    Alle Kategoriensieger/-innen

    Silber

    + 30% der rangieren Teilnehmer/-innen jeder Kategorie

    Bronze

    + 60% der rangierten Teilnehmer/-innen jeder Kategorie

  16. Soweit durch das vorliegende Reglement nicht andere Bestimmungen festgehalten sind, gelten die Bestimmungen der schweizerischen Wettkampfordnung (SWO).
  17. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Reglement und die allgemeinen Bestimmungen vollumfänglich.

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